Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen (DGI®)
Erwerben Sie die spezifische Sachkunde eines Datenschutzbeauftragten zur DSGVO, zum BDSG sowie insbesondere zum SGB für die Bewältigung datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten
Bei den verschiedenartigsten Organisationen im Gesundheitswesen müssen regelmäßig datenschutzrechtliche Fragestellungen beantwortet werden, um die spezifischen Aufgaben der jeweiligen Organisation unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität der Gesundheits- und Sozialdaten zu erfüllen.
Das Spektrum von Organisationen im Gesundheitswesen erstreckt sich dabei auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung, der Rehabilitation, Therapie und Pflege, der Erbringung von Nebendienstleistungen zur medizinischen Versorgung, der Abrechnung von Leistungen, der Herstellung von Medizinprodukten und -geräten, der medizinischen Kontrolle- und Überwachung sowie der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben in Ämtern und Behörden im Umfeld des Gesundheitswesens.
Die Haupttätigkeit eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen besteht darin, den Verantwortlichen für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer spezifischen Organisationspflichten zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus sowie auf die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze bei der Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten zu überwachen. Diesbezüglich sollte der Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen die Organisation jedoch auch beraten, um eine wirksame Datenschutzstrategie abzustimmen.
Viele Organisationen im Gesundheitswesen sind demgemäß darauf angewiesen, dass der Datenschutzbeauftragte systematisch und strukturiert Lösungen für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Datenverarbeitung einbringt und erwartbare Datenschutzfragen z. B. in Vorhaben und Projekten möglichst frühzeitig und ressourcenschonend beantwortet werden.
Ein regelmäßiger Gegenstand der Beratung durch den Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen sind Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Organisationen insbesondere bei der Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten durchführen sollten, um die spezifischen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Kontext von Datenverarbeitungsvorgängen zu bestimmen und um die relevanten Datenschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheits- und Sozialdaten und der betroffenen Personen bei der Datenerhebung, Datenerfassung, Datennutzung, Datenweitergabe, Datenübermittlung sowie Datensicherung, Datenarchivierung und Datenauswertung abzuleiten.
Weitere Aufgaben, die in die Zuständigkeit eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitswesen fallen, sind nicht zuletzt die Überprüfung, Meldung und Behandlung eingetretener Datenschutzverletzungen bzw. Datenpannen sowie die Durchsetzung wirksamer Datenschutzmaßnahmen für die bestmögliche Vermeidung weiterer Sicherheitsvorfälle.
| Ort: | Berlin |
|---|---|
| Zeitraum: | 16.11.2026
bis 17.11.2026 |
| Dauer: | 2 Tage |
| Preis: |
1.200,00 € (1.428,00 € inkl. MwSt.) |
| Frühbucherpreis: | 1.140,00 € (1.356,60 €) |