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Websites und PDF-Dokumente barrierefrei gestalten

In unseren Trainings lernen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehende und neue Dokumente sowie Websites barrierefrei zu gestalten.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BSFG)  in Kraft, das deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Dieses Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und stellt sicher, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind.

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Seminarthemen zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheitsgesetz

Was bedeutet BFSG für Ihr Unternehmen?

Das BSFG ist die deutsche Umsetzung des EAA, einer EU-Richtlinie, die Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt. Folgende Bereiche in betroffen:

  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen 

  • Computer, Telefone und TV-Geräte 

  • Telekommunikations- und Transportdienstleistungen 

  • Onlinehandel 

  • E-Book-Reader und Automaten (z.B. Geld- und Ticketautomaten) 

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen diesen Standards entsprechen. Ausgenommen sind private und rein geschäftliche (B2B) Angebote sowie Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro. Zudem können Unternehmen von den Anforderungen befreit werden, wenn die Umsetzung ein wirtschaftliches Risiko darstellt. 

 

Warum Barrierefreiheit wichtig ist   

  1. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Ab Mitte 2025 müssen Ihre digitalen Angebote den Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dies ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Menschenrecht. 

  1. Erweiterung Ihrer Zielgruppe: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Eine barrierefreie Website erreicht somit mehr potenzielle Kund*innen. 

  1. Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer*innen leichter zu bedienen, was die Zufriedenheit und die Effizienz steigern. 

  1.  Suchmaschinenoptimierung: Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser bewertet, was Ihre Sichtbarkeit im Internet erhöht. 

 

Schritte zur Barrierefreiheit 

Um Ihre Website barrierefrei zu gestalten, sollten Sie folgende Elemente berücksichtigen: 

  • Bilder und Grafiken: Verwenden Sie beschreibende Alt-Texte. 

  • Videos und Audiodateien: Bieten Sie Untertitel und Audiodeskriptionen an 

  • Texte und Überschriften: Nutzen Sie einfache und klare Sprache. 

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website, die Informationen darüber enthält, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen, sowie über die Teile Ihrer Website oder Ihres Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei sind. 

  • Kontaktmöglichkeit: Bieten Sie eine Möglichkeit an, mit der Nutzer*innen Barrieren melden können. 

 

Fazit 

Eine barrierefreie Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile. Sie fördern digitale Teilhabe, erhöhen Ihre Reichweite und verbessern die Nutzererfahrung. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung, um rechtzeitig den Anforderungen des BFSG zu entsprechen und die Vorteile einer barrierefreien Website zu nutzen 

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Fordern Sie gerne ein individuelles Angebot an.

Seminare zu Barrierefreiheit 

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