Anmeldung zum Seminar
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Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten. Das Gesetz legt dem Arbeitgeber damit die Initiative für das bEM auf. In diesem Seminar werden auf die Besonderheiten der Gesprächsführung in den Präventionsgesprächen (z. B. bei unklaren Krankheitsbildern, Schwersterkrankungen oder psychischen Erkrankungen) eingegangen.
Ziel des Kurses ist es, die zentralen Handlungsprinzipien des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), dessen konkrete Prozessschritte und das Zusammenspiel der Akteur:innen vorzustellen. Die Aufgaben der Führungskräfte und weiterer Funktionsträger:innen, z. B. bei der Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen, werden anhand von Fallbeispielen konkretisiert.
Ziel des Kurses ist es, die zentralen Handlungsprinzipien des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), dessen konkrete Prozessschritte und das Zusammenspiel der Akteur:innen vorzustellen. Die Aufgaben der Führungskräfte und weiterer Funktionsträger:innen, z. B. bei der Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen, werden anhand von Fallbeispielen konkretisiert.
- Abgrenzung BGM zu BEM
- Besonderheiten und Hintergründe von Langzeiterkrankungen
- Umgang mit sensiblen Themen, wie beispielsweise mit psychischen Erkrankungen
- Prozessgestaltung - von der Feststellung bis zum Maßnahmenplan
- Zuständigkeiten im Präventionsgespräch und im Integrationsteam
- Vorbereitung auf ein BEM-Gespräch
- Gestaltung eines repressionsfreien Gesprächsrahmens und eines dialogischen Klimas
- Kommunikationstechniken für eine lösungsorientierte Gesprächsführung
- Entwicklung geeigneter, individuell zugeschnittener Maßnahmen
- Simulation von Praxisbeispielen
- Austausch zu Umsetzungserfahrungen