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EU AI Act – Das Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Erkennen. Verstehen. Umsetzen.

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Die EU hat mit dem AI-Act ein umfassendes Gesetz für künstliche Intelligenz geschaffen. Ziel ist es, Innovation mit Sicherheit zu verbinden – durch klare Pflichten, abgestufte Risiken und einheitliche Regeln für den Einsatz von KI in Europa.

Der Fokus liegt nicht nur auf Technik, sondern auf Vertrauen, Verantwortung und Transparenz. Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen jetzt handeln.

 

Was regelt der AI-Act?

Der AI-Act unterscheidet zwischen vier Risikostufen:

  • Verbotene KI – z. B. Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum oder Social Scoring (außer in engen Ausnahmefällen)
  • Hochrisiko-KI – etwa in Bereichen wie HR, Bildung, Gesundheitswesen, Justiz oder kritischer Infrastruktur
  • Begrenztes Risiko – etwa Chatbots oder KI-Systeme, die als solche kenntlich gemacht werden müssen
  • Geringes Risiko – wie KI in Spamfiltern oder Spielen, ohne besondere Pflichten

Je höher das Risiko, desto umfassender die Anforderungen – insbesondere für Unternehmen, die hochrisikobehaftete KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder betreiben.

 

Wer ist betroffen?

Der AI-Act richtet sich an:

  • Anbieter von KI-Systemen (z. B. Hersteller, Entwickler)
  • Betreiber, also Unternehmen, die KI geschäftlich einsetzen
  • Importeure und Händler von KI-Systemen
  • Auch außereuropäische Firmen, wenn ihre KI in der EU genutzt wird

Die Verordnung wirkt damit weit über die EU hinaus – sie ist faktisch ein globaler Standard in Entstehung.

Schulungspflicht nach Artikel 29 und Schulungsempfehlung

Ein zentraler Punkt für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen: Mitarbeitende, die mit diesen Systemen arbeiten, müssen qualifiziert sein.
Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 29 Absatz 4 des EU AI Acts

Laut Artikel 29 müssen Anbieter sicherstellen, dass betroffene Personen über ausreichendes Wissen, Schulung und Erfahrung verfügen – unabhängig davon, ob sie in Entwicklung, Anwendung oder Betreuung tätig sind.

Dazu zählen etwa:

  • Data Scientists, Entwickler, MLOps
  • Fachabteilungen, die KI in Prozessen einsetzen (z. B. HR)
  • IT-Administratoren, die den Betrieb sicherstellen
  • Projektverantwortliche, die Einführungen begleiten

Neben dieser Schulungspflicht wird für Unternehmen und Mitarbeitende, die KI-Systeme anwenden oder in ihre Geschäftsprozesse integrieren, eine Schulung empfohlen, um sich über die neuen Regeln und den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu informieren und weiterzubilden

 

Unser Schulungsangebot

Wir bieten genau hier Unterstützung an: Unsere Schulung richtet sich an alle, die sich praxisnah auf den verantwortungsbewussten Einsatz von KI vorbereiten möchten.

Teilnehmende erhalten:

  • rechtliche Grundlagen,
  • ethische Orientierung,
  • organisatorisches Wissen,

um KI-Anwendungen verantwortungsbewusst, zukunftssicher und informiert einzusetzen.

Diese Schulung vermittelt wertvolles Orientierungswissen für Anwender und Entscheidende. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Pflichtschulung für Anbieter von Hochrisiko-KI.

Kursbeschreibung und Anmeldung