Handlungsprinzipien und Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anzubieten. Das Gesetz legt dem Arbeitgeber damit die Initiative für das bEM auf. In diesem Seminar werden auf die Besonderheiten der Gesprächsführung in den Präventionsgesprächen (z. B. bei unklaren Krankheitsbildern, Schwersterkrankungen oder psychischen Erkrankungen) eingegangen.
Ziel des Kurses ist es, die zentralen Handlungsprinzipien des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), dessen konkrete Prozessschritte und das Zusammenspiel der Akteur:innen vorzustellen. Die Aufgaben der Führungskräfte und weiterer Funktionsträger:innen, z. B. bei der Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen, werden anhand von Fallbeispielen konkretisiert.
| Ort: | Virtuelles Live Training |
|---|---|
| Zeitraum: | 14.12.2026
bis 15.12.2026 |
| Dauer: | 2 Tage |
| Preis: |
1.390,00 € (1.654,10 € inkl. MwSt.) |
| Frühbucherpreis: | 1.320,00 € (1.570,80 €) |
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